Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten wegen tödlicher Schüsse

Ein deutscher Polizist steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem er Anfang des Jahres in Oldenburg einen 21-jährigen Schwarzen mit fünf Schüssen getötet hatte.

Die Nachricht von seinem Tod löste landesweite Proteste und Kritik aus, insbesondere weil er in den Rücken getroffen worden war.

Der junge Mann, dessen Name aus Datenschutzgründen nicht genannt wird, wurde am Abend des 20. April in der Oldenburger Fußgängerzone erschossen, als er vor der Polizei flüchtete.

Der Autopsiebericht ergab, dass er in Hüfte, Oberkörper und Kopf getroffen wurde; eine weitere Kugel streifte seinen Oberschenkel.

Der Deutsche hatte zuvor vor einem Nachtclub Pfefferspray eingesetzt und mehrere Personen leicht verletzt. Anschließend bedrohte er die Polizisten mit dem Pfefferspray, als diese ihn festnehmen wollten. Er trug auch ein Messer bei sich, doch die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dieses nicht zur Bedrohung der Polizei benutzt zu haben.

Oldenburg prosecutors said they had only sought negligent homicide charges because the 27-year-old police officer “mistakenly believed he was acting in self-defense,” but also said he was mistaken and that at the time the weapon was fired, the young man had been trying to flee.

Lawyers for Lorenz’s parents argued that the conditions to declare the shooting negligent were not met in the case.

“It is not credible that the officer in this situation still mistakenly believed he was going to be attacked with a knife,” Lea Voigt, Nils Dietrich and Thomas Feltes wrote, criticizing the current to date as prejudiced and insufficient.